Richtlinie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen der GastroZen UG (haftungsbeschränkt)
Sie haben eine Schwachstelle in GastroZen gefunden? Danke, dass Sie sie uns melden. Hier steht, was dazugehört, wie Sie dabei vorgehen dürfen und was Sie von uns erwarten können.
Nicht dazu gehören: Dienste anderer Anbieter, die wir anbinden (zum Beispiel Zahlungs-, Karten- oder Mailanbieter) – bitte direkt dort melden –, Angriffe auf Menschen (Phishing, Social Engineering), physische Angriffe sowie Befunde ohne Sicherheitsfolge (zum Beispiel fehlende Kopfzeilen ohne nachweisbare Auswirkung).
Wer sich in gutem Glauben an diese Regeln hält, handelt in unserem Sinne. Wir erstatten deswegen keine Strafanzeige und machen keine Ansprüche geltend. Für Dritte, etwa betroffene Betriebe oder Behörden, können wir nicht sprechen; wir setzen uns aber dafür ein, dass Ihre Hilfe anerkannt wird.
Als Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen melden wir aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle nach dem Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 14) über die Meldeplattform der ENISA an das zuständige CSIRT, in Deutschland das BSI.
Beschreiben Sie bitte, was betroffen ist und wie man die Lücke nachvollziehen kann. Schicken Sie keine Daten Dritter mit.
Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an info@gastrozen.de
Maschinenlesbar nach RFC 9116: /.well-known/security.txt
Stand dieser Richtlinie: 16.10.2026